Präambel:
In einer schweren Zeit, in der Gewalt und Unrecht immer mehr die Macht ergreifen, in der Abtreibung, Vergewaltigung, Mord und Totschlag an der Tagesordnung sind, haben sich aufrechte, g`standene, verantwortungsbewußte bayerische Bürger zusammengefunden, um alte Sitten, alten Brauch und alte Feiertage zu pflegen und zu bewahren.
In einer Zeit, in der selbst höchste kirchliche Stellen an den eigenen Heiligen zweifeln und die diesen zu Ehren eingefährten und jahrhundertelang gefeierten Feiertage einfach abschaffen, soll es Zweck und Ziel der
„Königlich-Bayerischen-Josefs-Partei“ (KBJP)
sein, dem überlieferten Brauch, dem alten Glauben an die alten Feiertage wieder zu ihrem Recht zu verhelfen und insbesondere diese Feiertage wieder einzuführen.
Eingedenkt ihrer groflen Verantwortung gibt sich die Partei die nachstehende Satzung:
§ 1 Parteiname und Sitz
Die Partei führt den Namen „Königlich-Bayerischen-Josefs-Partei“ kurz „KBJP“. Sitz der Partei ist im „Turm zum Goldenen Frieden“, Josefsplatz 1, 86551 Aichach.
§ 2 Ziele der Partei
Erstes Ziel der Partei ist es, den Josefstag am 19. März wieder als Feiertag einzuführen und ihn sowohl vor als auch nach der zu erreichenden Gültigkeit als Feiertag gebührend zu begehen bzw. zu feiern.
§ 3 Organe der Partei
Die Organe der Königlich Bayerischen Josefs Partei sind:
Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung
§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden. Parteivorsitzender ist der jeweilige Turmhauptmann der „Damischen Ritter“, Aichach.
§ 5 Vertretung
Der Parteivorsitzende vertritt die Partei nach außen.
§ 6 Beschluflfassung
Beschlüsse faßt der Parteivorsitzende einstimmig.
§ 7 Mitgliedsvoraussetzungen
Ordentliches Mitglied der KBJP kann jede Person beiderlei Geschlechtes werden, die unbescholten, bayerischen Geblüt`s oder dem Stamme der Bayern und dessen Gebräuchen zugetan ist.
Juristische Personen können ebenfalls Mitglied werden.
§ 8 Mitgliedsaufnahme
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach Anmeldung und Bezahlung des Beitrags durch Beschluß des Parteivorsitzenden.
Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis.
§ 9 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
Nichtfeiern des Josefitages
Nichtbezahlung des Beitrages
Austritt
Tod
§ 10 Mitgliedsbeitrag
Um weiten Teilen der Bevölkerung den Beitritt zu ermöglichen, wird ein Jahresbeitrag von nur 1,- Euro (in Worten: Ein Euro) erhoben. Jedes Mitglied sollte beim Eintritt einen Betrag entrichten, der der voraussichtlichen Lebenserwartung entspricht, jedoch mindestens 10,- Euro.
§ 11 Vermögen der Partei
Bei Auflösung der Partei fällt das Vermögen dem „Turm zum Goldenen Frieden“ und somit den Damischen Rittern, Aichach zu.
§ 12 Rechte, Pflichten, Schluflbetrachtung
Mitglieder der KBJP sind berechtigt, als zweiten Vornamen den Namen „Josef“, „Josefa“ bzw. „Josefine“ zu führen.
Oberstes Ziel muß es sein, immer wieder auf das Leben und Werk des Namenspatrons hinzuweisen. Seine Hingabe, sein Opferwille und sein Handwerkerfleiß muß an allen deutschen Schulen den kommenden Geschlechtern als Beispiel dargestellte werden.
Ob sich die KBJP an künftigen Wahlen beteiligt und die Aufstellung von eigenen Kandidaten für Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- sowie Kommunalwahlen anstrebt, entscheidet der Parteivorsitzende.
Sollte die Wiedereinführung des Josefitages am Widerstand Berlins oder Brüssels scheitern, so wird die Trennung Bayerns von Deutschland und Europa die unvermeidliche Forderung der KBJP sein.
Königlich Bayerische Josefs Partei
Fritz Josef Beintner
Parteivorsitzender und Turmhauptmann